Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung

08.02.2017

WICKEDE (RUHR) / WERL. Wegen „gefährlicher Körperverletzung“ ist ein ehemaliger Bewohner der „Zentralen Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) für Flüchtlinge in Wimbern angeklagt. Der Prozess findet am Donnerstag, 9. Februar 2017, um 10.30 Uhr vor dem Amtsgericht in Werl statt.

Der inzwischen in Haan im Rheinland lebende beschuldigte Iraker soll am 30. Juli 2016 gegen 23.30 Uhr bei einer Auseinandersetzung mit einem anderen Asylsuchenden handgreiflich geworden sein. Angeblich hat er den Mitbewohner ins Gesicht geschlagen und mit beschuhtem Fuß getreten. Deshalb muss sich der Angeklagte jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER

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