16.09.2016
WICKEDE (RUHR). Was da auf der Tagesordnung für die Ratssitzung am Donnerstag, 29. September 2016, steht, mutet auf den ersten Blick sehr theoretisch und für die Allgemeinheit wenig relevant an. Im besten Amtsdeutsch ist dort von einer „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ die Rede. Was dort so abstrakt klingt, hat aber einen ganz konkreten Hintergrund.
Denn es geht um die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die
Sperrstunde in den Gast- und Schankwirtschaften der Gemeinde Wickede (Ruhr)“,
die am 8. Juli 1971 erlassen wurde.
Begrenzte Öffnungszeiten von Gast- und Schankwirtschaften
Bei der Sperrstunde – auch „Polizeistunde“ genannt – handelt
es sich um die gesetzlich festgelegte örtliche Regelung, zu welcher Uhrzeit die
Gast- und Schankwirtschaften geschlossen werden müssen, um die Nachtruhe zu
sichern, damit die Bürger nicht beim Schlaf gestört werden.
Nach Anbruch der
Sperrstunde darf kein Ausschank mehr erfolgen. Deshalb wird häufig kurz vor
dieser Zeit noch einmal zur letzten Bestellung aufgefordert.
Sonderregelung für „Tanz in den Mai“ des Gesellschaftlichen Vereins
„Eintracht Erlen“
Früher begann die Sperrstunde für Gast- und Schankwirtschaften
üblicherweise um 1 Uhr nachts und dauerte bis 6 Uhr morgens.
Ganz aufgehoben ist diese Regulierung in der Ruhrgemeinde
bislang lediglich für die Silvester- und Neujahrsnacht sowie für die
Karnevalsnacht zwischen Rosenmontag und Veilchendienstag.
Für die Schützenfesttage in den einzelnen Ortschaften ist
der Beginn der Sperrstunde zudem auf 3.00 Uhr am Folgetag hinausgeschoben.
Und zum alljährlichen „Tanz in den Mai“ des
Gesellschaftlichen Vereins „Eintracht Erlen“ gelte gleiches, heißt es in der
„Ordnungsrechtlichen Verordnung“ von 1971, die offiziell immer noch in Kraft
ist. – Dabei fand der „Tanz in den Mai“ des Gesellschaftlichen Vereins
„Eintracht Erlen“ letztmals im Jahre 2007 statt und der Verein selbst wurde
bereits am 30. März 2010 durch den Beschluss der Mitgliederversammlung
aufgelöst.
Heute spätere Ausgehzeiten von jungen Leuten
Und so soll der politische Rat der Gemeinde Wickede (Ruhr)
in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 27. September 2016, um 18.00 Uhr im
Bürgerhaus die etwas antiquierte „Ordnungsbehördliche Verordnung“ über die Sperrzeit
für Schank- und Speisewirtschaften aufheben, heißt es in einer vorherigen
öffentlichen Bekanntmachung der Tagesordnung.
Denn: „Die Ausgehzeit vor allem der Jüngeren hat sich immer
weiter nach hinten verlagert, beginnt nicht vor 22.00 Uhr, teilweise erst nach
Mitternacht. Eine Anpassung der bestehenden Ordnungsbehördlichen Verordnung ist
daher erforderlich“, meint Wickedes Bürgermeister Dr. Martin Michalzik (CDU)
und schlägt dem Gemeinderat vor diese mal den realen Begebenheiten der
Jetzt-Zeit anzupassen und zu ändern.
Landesweit muss nur noch zur „Putzstunde“ geschlossen werden
Durch die Änderung des nordrhein-westfälischen Gewerbe- und
Gaststättengesetzes sei die Sperrzeit durch den übergeordneten Gesetzgeber
ansonsten inzwischen sowieso längst auf eine Stunde zwischen 5 und 6 Uhr
reduziert worden, die so genannte „Putzstunde“, heißt es aus Experten-Kreisen.
Die Kommune als lokale Ordnungsbehörde hat allerdings weiterhin das Recht
„bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher
Verhältnisse“ die Sperrzeit gegebenenfalls für einzelne Betriebe zu verlängern
oder zu verkürzen und kann diese sogar ganz aufheben.
Nachtruhe in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr
Unabhängig von den Ausschankzeiten in den Gastwirtschaften
gilt übrigens die allgemein übliche Nachtruhe in der Zeit zwischen 22 und 6
Uhr, in der man keinen Lärm machen sollte, um andere nicht beim Schlafen zu
stören.
Musikalische Weckrufe und Böllern zu den Schützenfesten werden als traditionelles Brauchtum also nur stillschweigend von den Behörden toleriert und sind nach nordrhein-westfälischen Lärmimmissionsvorschriften sicherlich mehr als fragwürdig.
Spätere „Polizeistunde“ während des „Sommermärchens“
Vielleicht noch am Rande interessant: Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland hat man die Sperrzeit für die Außengastronomie von Schank- und Speisewirtschaften um zwei Stunden hinausgeschoben. So begann die „Polizeistunde“ während des „Sommermärchens“ nicht um 22 Uhr sondern erst um Mitternacht und endete normal um 6.00 Uhr.
ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“
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