Angeklagter Flüchtling blieb Verhandlung fern: Exhibitionist zeigte sich vor Gericht nicht

12.05.2015

WERL / WICKEDE (RUHR) / GLADBECK. Der Platz des Angeklagten blieb leer. Der Ladung des Werler Amtsgerichtes folgte der Flüchtling nicht. Und dies, obwohl Richterin Patricia Suttrop sich sicher war, dass er die „Einladung“ zur Verhandlung persönlich bekommen habe. Denn eine Kopie des Schreibens an seinen Mandanten könne dessen Rechtsanwalt ja nur von ihm bekommen haben, wenn der Angeklagte zuvor das Original der Ladung erhalten habe. Und eine Kopie des Briefes hatte der Verteidiger am heutigen Dienstag (12. Mai 2015) beim Termin vor der Einzelrichterin mit in den Akten – wie er zugab.

 Warum also erschien sein Mandant nicht pünktlich zur Gerichtsverhandlung? – Der Jurist versuchte den wegen „exhibitionistischen Handlungen“ vor einem 15-jähriges Mädchen aus Wickede angeklagten Asylsuchenden daher telefonisch zu erreichen.

Eine telefoniosche Verbindung aber keine sprachliche Verständigung

Dies klappte auch. Der Jurist berichtete der Richterin, dass er den Flüchtling telefonisch erreicht habe. Leider habe der Mandant weder Deutsch noch Englisch gesprochen. Es habe also zwar eine Verbindung aber keine Verständigung gegeben. Die Sprachprobleme bei der Telekommunikation hätten einen wirklichen Informationsaustausch verhindert.

Juristen nutzten die Sprachkompetenz des Dolmetschers nicht

Auf die Idee die Sprachkompetenz des eigens vom Gericht einbestellten Dolmetschers für Arabisch bei der telefonischen Kommunikation um Hilfe zu bitten, der vor dem Sitzungssaal saß, kam allerdings keiner der Juristen.

Erst nach Hinweis durch einen Journalisten auf die Situation mit dem fehlenden Angeklagten und den sprachlichen Problemen bei der Verständigung ging der Dortmunder Dolmetscher selbst auf die Juristen zu und bot seine Hilfe an.

Beim weiteren Anruf war der Asylsuchende nicht mehr erreichbar

Bei einem erneuten Anruf ging der heute in Gladbeck wohnende Asylsuchende allerdings nicht mehr an sein Telefon und es konnte wiederum nicht geklärt werden, warum der Flüchtling der Ladung des Gerichtes einfach fern geblieben war.

Belastungszeugen konnten ungehört den Heimweg antreten

Das junge Mädchen aus Wickede, vor dem sich der damals 35-jährige Asylsuchende aus der „Zentralen Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) in Wimbern entblößt haben soll, deren Mutter, der Dolmetscher sowie zwei als Zeugen geladene Polizeibeamte – sie alle konnten ungehört den Heimweg antreten.

Strafbefehl über 300 Euro als Geldbuße

Auf Grund dessen, dass keine Vorstrafen des angeklagten Asylsuchenden bekannt seien, werde sie nun eine Geldbuße in Form eines Strafbefehls von 30 Tagessätzen à 10,00 Euro erlassen, erklärte  Richterin Patricia Suttrop gegenüber „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“.

Sofern der nicht erschienene Flüchtling diesen Strafbefehl akzeptiere, sei der Fall abgeschlossen.

Sofern er juristischen Widerspruch gegen die Geldbuße einlege, müsse man erneut eine Verhandlung terminieren. Dazu müssten dann alle Beteiligten nochmals in Werl vor dem Amtsgericht erscheinen: das minderjährige Opfer, deren Mutter, der Dolmeter, die zwei Polizeibeamten sowie Richterin, Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Gerichtsschreiberin.

Exhibitionismus-Vorfall vom 15. Mai 2014

Bei der angesetzten Gerichtsverhandlung ging es um den Exhibitionismus-Vorfall vom 15. Mai 2014: Damals ging ein 15-jähriges Mädchen aus Wickede durch die Grünanlage des Wickeder Lanferbachtales. Ihr kam ein unbekannter Mann mit geöffneter Hose entgegen, der an seinem Glied manipulierte. Der Mann stoppte kurz, sagte etwas und ging dann weiter. Daraufhin ging das Mädchen nach Hause und verständigte die Polizei.

Aufgrund der Beschreibung wurde der Unbekannte wenig später an der Kreuzung Haupt-/Ringstraße angetroffen und festgenommen.

Kritik an Formulierung der Kreispolizeibehörde

In der Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Soest zu der Straftat hieß es dazu wörtlich: „Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen 35-jährigen Mann aus Wickede.“

Ein Großteil der Wickeder Bevölkerung kritisierte heftig, dass nicht explizit gesagt wurde, dass es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Bewohner aus der damals erst vier Wochen bestehenden „Zentralen Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) für Asylsuchende in Wimbern handelte.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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FOTO: ANDREAS DUNKER
FOTO: ANDREAS DUNKER

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