09.11.2014
KREIS SOEST. Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit seinem Auto ohne M+S-Reifen von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60,00 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Darauf macht die Kreispolizeibehörde Soest aufmerksam. Denn die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit M + S-Reifen gefahren werden dürfen.
Wenn ein Kraftfahrzeug bei den genannten Wetterverhältnissen
den Verkehr behindert oder einen Verkehrsunfall verursacht, gibt es ebenfalls
einen Punkt in Flensburg und eine Geldbuße in Höhe von 80,00 Euro.
M+S-Symbol oder Bergpiktogramm
Zulässige Winterreifen sind durch das M+S-Symbol oder das Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine-Symbol) gekennzeichnet.
Ganzjahresreifen, die ebenfalls den Anforderungen entsprechen, sind auch mit dem M+S-Symbol versehen.
Grundsätzlich müssen alle Achsen der Kraftfahrzeuge mit solchen Reifen ausgerüstet sein.
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz sowie Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen müssen lediglich auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Die Versicherungsfrage im Schadensfall
Ob die Fahrzeugversicherer im Schadensfall ihre Versicherten in Regress nehmen können oder gar nicht zahlen, sollte jeder Fahrzeughalter mit seiner Versicherung klären.
Kraftfahrzeuge an die Wetterverhältnisse anpassen
Polizeihauptkommissar Ortwin Jathe von der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde Soest rät allen Autofahrern: „Füllen Sie Frostschutzmittel in Ihre Scheibenwaschanlage, denn Sie müssen die Ausrüstung des Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anpassen! Freie Sicht sollte gerade im Winter selbstverständlich für jeden Autofahrer sein.“
ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“
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